Am Donnerstag hat Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel einen speziellen TTIP-Leseraum in seinem Ministerium eröffnet, wo Abgeordnete jetzt die Möglichkeit haben, die geheimen TTIP-Verhandlungsdokumente einzusehen. Kommt nun die Wahrheit über das Abkommen ans Licht? Wohl kaum. Denn es gibt eine ganze Reihe von Beschränkungen.
Wie aus dem „Merkblatt zur Einsichtnahme der Verhandlungsdokumente im TTIP-Leseraum“ bekannt wurde, dürfen die Mitglieder des Deutschen Bundestages ab dem 1. Februar die „Räumlichkeiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie“ besuchen.
Dazu jedoch muss man erst einen Rechner reservieren. Insgesamt stehen acht Computer zur Verfügung, an denen die Verhandlungsdokumente eingesehen werden dürfen. Und mit „einsehen“ ist auch tatsächlich nur einsehen gemeint.
Die Offenlegung der Dokumente oder von Ausschnitten hieraus gegenüber nicht-zugangsberechtigten Personen ist streng untersagt und kann disziplinarische und/oder rechtliche Maßnahmen nach den geltenden Gesetzen, Regelungen und Bestimmungen nach sich ziehen,
geht aus dem Merkblatt hervor.
Alle möglichen elektronischen Geräte sind in dem Leseraum verboten, darunter natürlich auch Mobiltelefone und Kameras. Eigentlich darf man nicht einmal die eigene Tasche mit einem Notizblock reinbringen. Stift und Papier werden jedoch angeboten. Diese dürfen aber nur besonders akkurat genutzt werden:
Über den Inhalt der eingesehenen Dokumente können handschriftliche Notizen, aber keine Abschriften gefertigt werden.
Und damit nun wirklich nichts schiefgeht, gibt es im Leseraum auch eine Aufsichtsperson. Viel wird man aber wahrscheinlich sowieso nicht notieren können, denn der Zugang zu den TTIP-Dokumenten ist auf nur zwei Stunden begrenzt.
Sollten die Abgeordneten des Bundestags gegen die Regeln verstoßen und unangenehme Details des „Freihandels“-Abkommens veröffentlichen, so kann die amerikanische Seite veranlassen den Raum wieder zu schließen.
Anschreiben und Merkblatt: