Das Bundesverwaltungsgericht hat am Freitag entschieden, dass der Rundfunkbeitrag für „private Haushalte verfassungsgemäß erhoben wird“. Demnach müssen alle Haushalte einen Rundfunkbeitrag von derzeit 17,50 Euro im Monat zahlen - auch wenn sie keinen Fernseher oder nur ein Radio besitzen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht Rechtssicherheit, um in Ruhe weiterarbeiten zu können,
erklärte dazu Tabea Rößner, Sprecherin der GRÜNEN für Medien.
Das ist ein wichtiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Fast alle Haushalte in Deutschland haben die Möglichkeit, öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu empfangen: 98 Prozent verfügen über mindestens einen Fernseher, 85 Prozent über einen Internetzugang. Dadurch ist der Beitrag gerechtfertigt, das hat heute das Gericht bestätigt. Vor allem aber wird durch den Beitrag die lästige Schnüffelei in den Wohnungen beendet.
Dieses Urteil war zu erwarten. Ein anderes Urteil hätten sich die Richter in Hinblick auf ihre Kariere und Reputation wohl nicht leisten können.
Theoretisch sollen Gesetze ja Willkür und Anarchie verhindern, um die mehrheitsfähigen Werte und Normen in einer demokratischen Gesellschaft zu verteidigen. In Deutschland ist es aber offensichtlich möglich, das etwas als "demokratisch legitimiert" und "rechtmäßig" angesehen wird, was 70% der Bundesbürger ablehnen.
Wie sagt man so schön: Wer glaubt, dass Volksvertreter das Volk vertreten, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten...