Ankara hat die Website der russischen Nachrichtenagentur „Sputniknews“ am Donnerstagabend gesperrt. Die türkische Telekommunikationsbehörde TIB hat die Blockierung der Webseite bestätigt, wie der Chefredakteur von Sputnik-Türkei, Tural Kerimow, mitteilt. Beim Aufruf der Seite erscheint eine Mitteilung darüber, dass die Behörden „administrative Maßnahmen“ ergriffen hätten.
Dabei beriefen sich die Behörden auf „Resultate technischer Kontrollen und die rechtliche Beurteilung gemäß dem Gesetz 5651“ sowie einen Beschluss der Telekommunikationsverwaltung vom 14. April dieses Jahres.
Tural Kerimow, der Chefredakteur von Sputniknews Türkei äußerte sich über den Vorfall wie folgt:
Heute früh war die Blockierung der Webseite bestätigt worden. Wie ein Sprecher der Telekommunikationsbehörde sagte, sind sie per Gesetz nicht verpflichtet, im Voraus über die Blockierung einer Webseite zu informieren. Für eine ausführlichere Informationsausgabe benötigen sie eine offizielle Anfrage, womit wir uns gerade jetzt beschäftigen,
Das Gesetz 5651 zu Internetüberwachung und Netzsperren wird schon seit langem von der Opposition in der Türkei kritisiert, da es gegen die Meinungsfreiheit verstoße und das Bürgerrecht auf Informationen einschränkt. 2014 war anhand dieses Gesetzes eine vorübergehende Sperrung von YouTube und Twitter veranlasst worden, nachdem dort Dokumente zum Korruptionsskandal in der Regierung veröffentlicht worden waren.
Im Januar 2015 bekamen der türkische Premier und andere Minister das Recht, eine jede Webseite im Internet ohne Gerichtbeschluss zu sperren. Sie können die TIP oder Internet-Anbieter dazu auffordern, zum „Schutz der nationalen Sicherheit, öffentlichen Ordnung oder Kriminalitätsvorbeugung“ eine Webseite zu sperren sowie deren Content zu löschen. Die Maßnahme soll binnen vier Stunden nach dem Eingang einer entsprechenden Verordnung ergriffen werden.
Wer die türkische Sputniknews-Website aufrufen will, sieht auf seinem Bildschirm diese Mitteilung der Telekommunikationsbehörde der Türkei:
Im Ergebnis von technischen Kontrollen und einer rechtlichen Bewertung im Sinne des Gesetzes 5651 auf Beschluss Nr. 490.05.01.2016.-56092 vom 14.04.2016 hat die Verwaltung für Telekommunikatinen administrative Maßnahmen gegen diese Webseite (sputniknews.com) ergriffen.
Der Leiter des Auswärtigen Ausschusses des Föderationsrates, Konstantin Kossatschow sieht nach der Maßnahme der Erdogan-Regierung die Pressefreiheit in der Türkei gefährdet:
Der Fall Sputnik ist ein neuer Beweis dafür, dass Erdogan und seine Regierung die Pressefreiheitsprüfung nicht bestanden haben.