Berlin (EZ) | 10. Juni 2016 | Seit der Armenien-Resolution vergeht kein Tag, an dem der türkische Präsident nicht übel über deutsche Abgeordnete redet, mitunter auch deutlich unter der Gürtellinie. Da will die Bundesregierung nicht tatenlos zusehen: Sie plant die Einführung eines Paragrafen, der Deutsche vor Beleidigungen durch ausländische Staatschefs schützen soll.
Justizminister Heiko Maas hat genug: Seit Tagen hetzt Recep Erdogan gegen Bundestagsabgeordnete. Dem will Maas nun einen Riegel vorschieben. „Bald ist ja im StGB ein Paragraf frei, der 103. Den werden wir ersetzen durch den Straftatbestand ‚Beleidigung durch einen ausländischen Staatschef’“, so Maas.
Damit soll es einfacher werden, sich bspw. gegen die Tiraden Erdogan zu wehren. Der neue Straftatbestand nimmt den Platz ein, der durch den Wegfall des derzeitigen Paragrafen 103 entstehen wird. Dieser ist im Zuge der Böhmermann-Affäre berühmt geworden und regelt zurzeit das Strafmaß, das einem droht, wenn man ein ausländisches Staatsoberhaupt beleidigt.
„Praktisch daran ist, dass wir im Grunde nur den momentanen 103 leicht umschrieben müssen,“ freut sich Maas. Heißt es jetzt noch:
§103 Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten
Wird es demnächst einfach lauten:
§103 Beleidigung durch Organe und Vertreter ausländischer Staaten
Dadurch wäre endlich mehr Rechtssicherheit gegeben. „Und außerdem vermeiden wir eine irgendwie peinliche Lücke im StGB – wenn der derzeitige §103 wegfiele, würde es ja nach §102 gleich weitergehen mit §104,“ so Maas.