Im Streit um die Berechnung des zukünftigen gesetzlichen Mindestlohns wollen die Arbeitgeber in der Kommission nicht nachverhandeln und berufen sich auf vereinbarte Regeln. Das sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Reinhard Göhner, der Mitglied in der Kommission ist, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Göhner reagierte damit auf Bestrebungen der Gewerkschaften, auch aktuelle Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst und in der Metall- und Elektroindustrie in die Berechnung des Mindestlohns einzubeziehen. Der ab Januar 2017 geltende, neue Mindestlohn würde dann etwas höher ausfallen als ohne diese Tarifabschlüsse. Der Arbeitgebervertreter verwies auf die Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission. Darin stehe, dass sich die Anpassung des Mindestlohns nach einem Index der Tarifverdienste richte, den das Statistische Bundesamt errechne und anschließend der Kommission mitteile. „Davon kann die Mindestlohnkommission nach der maßgeblichen Geschäftsordnung nur bei besonderen Umständen mit Zweidrittelmehrheit abweichen“, sagte Göhner.

Der Vorsitzende der IG BAU, Robert Feiger, der ebenfalls in der Mindestlohnkommission sitzt, sagte den Funke-Zeitungen, „Für uns ist ganz klar: Tarifabschlüsse, die bis zum Stichtag 30. Juni bekannt sind, werden bei der Mindestlohnanpassung eingerechnet.“ Die nächste reguläre Sitzung der Kommission findet am 28. Juni statt. Der Beschluss über die Anpassung des Mindestlohns muss bis zum 30. Juni erfolgen.

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dts Nachrichtenagentur
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Verdi, über dts Nachrichtenagentur
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