Der Wehrbeauftragte des Bundestages, Hans-Peter Bartels, hat sich dafür ausgesprochen, die Bundeswehr im Extremfall auch im Inland zur Terrorabwehr einzusetzen.

„Die Bundeswehr kann beispielsweise flächendeckend zum Objektschutz herangezogen werden“, sagte der SPD-Politiker den Zeitungen der „Funke-Mediengruppe“. Eine Änderung des Grundgesetzes hält Bartels nicht für erforderlich. Die Artikel zur Notstandsverfassung sähen „starke Rechte für die Bundeswehr in extremen Situationen“ vor.

Dazu könne auch die Abwehr von Terrorgefahren gehören. Falls die Bundesregierung der Auffassung sei, dass allein mithilfe der Bundeswehr eine existenzbedrohende Lage noch zu beherrschen sei, könne sie den sogenannten Inneren Notstand oder - mit Zustimmung des Bundestages - den Spannungsfall feststellen. Unter normalen, beherrschbaren Umständen dürfe es allerdings keine Vermischung von Polizei- und Militäraufgaben geben, mahnte Bartels.

„Deshalb ist es wichtig, nicht noch mehr Stellen abzubauen bei den Länderpolizeien und der Bundespolizei, sondern auch hier eher aufzustocken.“ Deutschlands Sicherheit stehe „heute unter anderen Anfechtungen als noch vor fünf Jahren“.

Text über:
dts Nachrichtenagentur
Foto:
Verteidigungsministerium, über dts Nachrichtenagentur
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