Das Ende des 500-Euro-Scheins ist offenbar beschlossene Sache. Auf seiner Sitzung am 4. Mai werde der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) endgültig darüber entscheiden, wie die Abschaffung der Banknote vollzogen werde, berichtet das „Handelsblatt“ in seiner Mittwochausgabe unter Berufung auf „Finanzkreise“.

Die EZB wollte das auf Anfrage nicht kommentieren. Bei der Abstimmung geht es dann lediglich noch darum, wie der 500-Euro-Schein aus dem Verkehr gezogen werden soll. Hierbei stehen verschiedene Varianten zur Wahl. Alle sehen vor, dass der 500-Euro-Schein zeitlich unbegrenzt bei der Zentralbank umgetauscht werden kann. Auch seinen Status als gesetzliches Zahlungsmittel behält der Schein mit dem höchsten Nennwert zunächst. Geschäfte müssen ihn also weiter akzeptieren. Die Produktion der Banknoten wird aber eingestellt. Bis Ende 2018 geben die Notenbanken des Eurosystems jedoch auch noch neue 500-Euro-Scheine aus.

Dies ist möglich, weil sie noch Lagerbestände haben. Im Februar hatte der EZB-Rat bereits mit großer Mehrheit eine Absichtserklärung zur Abschaffung des 500-Euro-Scheins beschlossen. Grund dafür ist, dass die Banknote mit dem höchsten Nennwert mit kriminellen Aktivitäten in Verbindung gebracht wird.

Die technischen Details der Abschaffung sollte der Banknotenausschuss (Banco) klären. Die von dem Ausschuss ausgearbeiteten Vorschläge unterscheiden sich darin, wie schnell der Austauschprozess organisiert wird. Wenn der 500-Euro-Scheine aus dem Verkehr gezogen wird, müssen die bislang im Umlauf befindlichen 600 Millionen Exemplare der höchsten Euro-Banknote schrittweise durch andere Noten im Nennwert von 50, 100 und 200 Euro ersetzt werden.

Text über:
dts Nachrichtenagentur
Foto:
EZB, über dts Nachrichtenagentur
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